Teilhabe (Behinderte Menschen)
Teilhabe bedeutet nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2001 das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“. Behinderung bedeutet hier neben einer medizinisch diagnostizierbaren „Schädigung“ eine „Beeinträchtigung der Teilhabe als Wechselwirkung zwischen dem gesundheitlichen Problem (ICD) einer Person und ihren Umweltfaktoren“. Dabei ist die „Beeinträchtigung“ nicht vollständig objektivierbar: Es ist beispielsweise schwer anzugeben, wie stark Stotternde in der „Domäne mündliche Kommunikation in großen Gruppen“ beeinträchtigt sind, da dies neben ihrem Selbstbewusstsein erheblich von der Akzeptanz, Toleranz und dem Respekt der Mitmenschen beeinflusst wird.
Teilweise wird der Begriff als Fehlübersetzung des in der englischen Literatur verwendeten Begriffs participation (Partizipation) bezeichnet: Das diesem Wort zugrunde liegende lateinische Teil-Verb cipere bezeichne Aktivitäten und habe keine passive Orientierung wie das deutsche Verb „Haben“ oder das in der Definition der Weltgesundheitsorganisation verwendete „Einbezogensein“.
Zweck der 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist es, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (Art. 1 UN-BRK).
Die Begriffe „Inklusion“ und „Barrierefreiheit“ (neuerdings auch öfter: „Zugänglichkeit“) hingegen bezeichnen einen politisch-soziologischen Prozess bzw. die Ausgestaltung der Umgebung.