Sozialgericht

Das Sozialgericht (SG) ist das Gericht erster Instanz in der deutschen Sozialgerichtsbarkeit.

Berufungs- und Beschwerde­instanz des Sozialgerichts ist regelmäßig das Landessozialgericht. Für Urteile mit einem Streitwert unter 750 Euro („Bagatellgrenze“) gilt dies nur, wenn das Sozialgericht die Berufung zulässt. Revisions­gericht ist das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel. In bestimmten Fällen ist eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht möglich.

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