Sozialhaushalt
Der in der Praxis in Deutschland gebräuchliche Begriff Sozialhaushalt bezieht sich auf die Ausgaben des jeweiligen Haushaltsplans, die sich dem Oberbegriff soziale Sicherung zuordnen lassen. Die Ausgabenzwecke im Einzelnen enthält der in der Haushaltssystematik des Staatshaushaltsrechts entwickelte Funktionenplan in der Hauptgruppe 2 soziale Sicherung. Im Einzelnen sind dies u. a.
- Verwaltung
- Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung)
- Familie, Sozialhilfe, Wohlfahrtspflege
- Soziale Sicherung für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen
- Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
- Jugendhilfe
- Vermögensbildung
Die Ausgaben des Sozialhaushalts werden, wie die Fundstellen in den Suchmaschinen zeigen, angesichts ihrer Höhe im Zusammenhang mit den Bemühungen zitiert, die Haushalte auszugleichen und Spielräume für jeweilige Politik zu erhalten. Im Bund betragen die Ausgaben für soziale Sicherung rund 50 % des Gesamthaushalts.
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