Spanische Staatsangehörigkeit
Die spanische Staatsangehörigkeit (spanisch nacionalidad española) bestimmt die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband des Königreichs Spanien mit den zugehörigen Rechten und Pflichten. Die radikalen Änderungen der Staatsform im 19. und 20. Jahrhundert hatten kaum Auswirkungen auf das Staatsangehörigkeitsrecht. Die Weitervererbung folgt hauptsächlich dem Abstammungsprinzip (lateinisch ius sanguinis). Unterschieden wird zwischen „Spaniern durch Geburt/Abstammung“ und Eingebürgerten, die geringen rechtlichen Benachteiligungen unterworfen sind.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.