Sperrstunde

Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. Diese Regelung soll zur Sicherung der Nachtruhe dienen. Nach Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr stattfinden. Oft wird kurz vor Anbruch der Sperrstunde zur letzten Bestellung aufgefordert. Heutzutage gilt sie in vielen Orten nur noch eingeschränkt oder ist ganz abgeschafft.

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