Speyerer Stadtbefestigung

Speyerer Stadtbefestigung im engeren Sinn bezeichnet die Speyerer Stadtmauer, das Festungssystem, heute dessen Reste, das die Speyerer Bischöfe als Stadtherren und später die Bürgerschaft der Stadt Speyer ab ca. 948 errichteten, um die Stadt vor militärischen Angriffen zu schützen.

Speyerer Stadtbefestigung

Der Altpörtel war das westliche Haupttor der Freien Reichsstadt Speyer. Heute ist er das bedeutendste Zeugnis der sonst fast vollständig zerstörten Stadtbefestigung von Speyer

Daten
Ort Speyer
Bauherr Bischof Reginbald I.
Baujahr um 946–950
Abriss 1819–1958 bis auf vorhandene Reste
Besonderheiten
Bauwerk wurde im Lauf der Jahrhunderte mehrfach modernisiert, erweitert und umgebaut

Karte der alten Speyerer Stadtbefestigung von Maximilian Dörrbecker, eingetragen in den modernen Stadtplan

Ausgehend von der im Auftrag des Bischofs Reginald als neuem Stadtherrn um 946 bis 950 erstellten ersten ottonischen Stadtmauer wurden die Befestigungen bestehend aus Mauern, bis zu 71 Türmen, Toren, Pforten und z. T. ausgemauerten und z. T. bewässerten Gräben mit großem Aufwand über Jahrhunderte aufgebaut, erhalten, verstärkt, später auch um vier Vorstädte erweitert und immer wieder modernisiert. Im Laufe der Zeit wurde auch eine Landwehr mit Landwehrgräben, Wall, Landwehrhecken und Warten als Vorverteidigung aufgebaut, siehe: Speyerer Landwehr.

Grundlegende qualitative Umgestaltungen waren der Umbau der Befestigungswerke als Reaktion auf das Aufkommen der Armbrust im 14. Jahrhundert und später die Verstärkungen und Ausbauten als Reaktion auf Aufkommen der ersten Schusswaffen im 15. Jahrhundert, als etwa Bermenmauern, Geschützstände und Zwinger hinzugebaut wurden. Ein Ende fand dieses militärische System durch die von Ludwig XIV. befohlene Zerstörung von Stadt und Stadtbefestigung im Jahr 1689.

Die verwüstete und 11 Jahre verlassene Stadt wurde ab 1698 wieder aufgebaut und dabei wurde beginnend ab 1700 mit den ersten Toren bis 1730 auch wieder eine Stadtmauer errichtet, die aber nicht mehr militärische Verteidigung ermöglichen sollte. Ihr Zweck war nur noch Schutz vor Überfällen, Dieben, Räubern, Gesindel und Ausschweifungen zu bieten und die Warenströme an den Toren zu bündeln. Diese Mauer hatte bis ca. 1814 (letzter Erweiterungsplan) also polizeiliche Funktionen.

Mit dem Einzug der bayrischen Verwaltung 1816 endete diese Phase und die Zeit des Abrisses und der Verwertung der Steine begann. 1819 erlaubte das Landkommissariat den Abriss der inneren Anlagen, die Außenmauer musste zunächst bis zu einer Höhe von drei Metern stehen bleiben. Bis 1826 war das meiste zerstört, der Abriss ging aber weiter bis 1958, als für den Falkenturm eine Abrissgenehmigung erteilt wurde.

Heute stehen die abgesehen vom Altpörtel bescheidenen Reste der Stadtbefestigung Speyer unter Denkmalschutz.

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