Sphärentheorie

Bei der Sphärentheorie geht es in den verschiedenen Rechtsgebieten im Prinzip darum, dass derjenige das (wirtschaftliche) Risiko eines Nachteils bzw. eines Schadenseintritts zu tragen hat, in dessen Sphäre das betreffende Risiko liegt. Sie bezeichnet demnach in der Rechtswissenschaft

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