Spickzettel
Ein Spickzettel, auch Spicker, Schwindel-, Pfusch- oder Schummelzettel, ist ein Zettel, der bei einer Prüfung, Klausur, Abfrage oder einem Test von dem Prüfling in verbotener Weise benutzt wird, um die Fragen oder Aufgaben besser beantworten zu können.
Die Nutzung von Spickzetteln oder vergleichbaren Hilfsmitteln erfüllt im deutschen Schul- und Prüfungsrecht den Tatbestand des (veraltet ausgedrückt) „Unterschleifs“ bzw. der Unterschlagung und führt bei Entdeckung während oder nach einer Prüfung zur Aberkennung der kompletten erbrachten Prüfungsleistung oder/und ihrer schlechtestmöglichen Benotung.
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