Spielstraße

Eine Spielstraße ist in Deutschland durch das Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Durch das Zusatzzeichen 1010-10 wird Kindern erlaubt, auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen zu spielen. Auch Sport kann durch ein Zusatzschild erlaubt sein. Bis zum Jahr 2009 war dies in der deutschen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO festgelegt. In der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 250 StVO hieß es dazu: „Das uneingeschränkte Verbot jeglichen Fahrverkehrs rechtfertigt die Benutzung der ganzen Straße durch Fußgänger und spielende Kinder.“ Die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 250 wurde im Jahr 2009 gestrichen. Das Zeichen 1010-10 ist im VzKat jedoch erhalten geblieben.

Da eine Sperrung der Straße durch Zeichen 250 auch die Anlieger betrifft, ist diese Konstellation selten. Kommunalverwaltungen können außerdem sogenannte „Spielstraßen auf Zeit“ in ihrem Zuständigkeitsbereich widmen. Hierfür wird eine entsprechende Straße für einen festgelegten Zeitraum für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

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