Sportinternat
Sportinternate dienen in aller Regel der Förderung junger Leistungssportler und sind zumeist Teil eines Verbundsystems, in dem Schulbehörden und Schulen einerseits sowie Sportfachverbände und örtliche Sportvereine andererseits eng zusammenarbeiten. Sie bestehen in den alten Bundesländern überwiegend an vorhandenen Sportzentren, z. B. Olympiastützpunkten, Bundes- oder Landesstützpunkten für eine oder mehrere Sportart(en) – oder, wie in den neuen Bundesländern üblich – an staatlichen Schulen mit Internatsbetrieb. In Einzelfällen werden Sportinternate auch als separate Schülerheime von Sportvereinen selbst unterhalten oder sind Einrichtungen privater Träger (z. B. private Internatsschulen oder Schülerheime) mit einem oder mehreren sportlichen Schwerpunkt(en).
Das Training einschließlich der sportfachlichen und sportbezogenen außerschulischen Betreuung liegt in der Zuständigkeit der Sportfachverbände oder Sportvereine und findet im Regelfall an den Sportzentren statt, der Schulunterricht an den örtlichen öffentlichen Schulen und die individuelle Versorgung und Förderung (Wohnen, Verpflegung, Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe usw.) in den Internatsräumen.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der sportlichen Förderung liegt in einer möglichst engen Verzahnung und Kooperation zwischen Sportleistungszentren, Schulen und Internat.