Sportpatent
Das Sportpatent ist eines der drei Rheinpatente nach der internationalen Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein. Es berechtigt den Inhaber, auf dem Rhein Sportfahrzeuge von weniger als 25 m Länge zu führen. Erforderlich ist es für Fahrzeuge ab 20 m Länge und mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) Leistung. Ein Sportpatent ist erforderlich auf den streckenkundepflichtigen Rheinabschnitten zwischen der Schleuse Iffezheim und der Spyckschen Fähre, wird aber nur für genau den Abschnitt erteilt, für den die Streckenkunde in der Prüfung nachgewiesen wird.
Für Sportfahrzeuge von weniger als 20 m Länge und mehr als 11,03 kW (15 PS) Leistung reicht wie auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen der Sportbootführerschein Binnen.