Ständische Libertät

Die Ständische Libertät (von „Stand“ und lat. libertas, Freiheit) ist ein Kampfbegriff und Schlagwort aus der politischen Geschichte des frühmodernen Deutschlands. Andere bekannte Quellenbegriffe sind Teutsche Libertät oder Teutsche Freiheit.

Wie das Adjektiv „ständisch“ anzeigt, bezeichnet der Begriff politische Rechte, Freiheiten und Autonomie, die – im Gegensatz zur staatlichen Zentralgewalt – den überlieferten politischen Zwischengewalten, in der Regel den sogenannten Ständen, zukam oder zukommen sollte. Konkret meinte man mit ständischen Freiheiten oftmals Privilegien, die die individuelle politische Stellung und Würde eines Standes ausmachte.

Allgemeiner verstanden, bezeichnete der Anspruch der Libertät auch den Gedanken einer spezifisch frühmodernen Freiheitlichkeit, die der politischen und rechtlichen Ordnung der feudalen Gesellschaft des Reiches innewohnte oder aus Sicht ihrer adligen Standespersonen innewohnen sollte. Diese Freiheit wurde auch noch in späterer Zeit dem umfassenden, als unterdrückend verstandenen Zugriff einer modernen, zentralisierten Staatsgewalt auf den Bürger bzw. Untertan positiv gegenübergestellt.

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