Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des § 6 des Straßenverkehrsgesetzes, erlassen vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Basisdaten | |
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Titel: | Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung |
Abkürzung: | StVZO |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verkehrsrecht |
Fundstellennachweis: | 9232-16 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 13. November 1937 (RGBl. I S. 1215) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 1938 bzw. 1. April 1938 |
Letzte Neufassung vom: | 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
5. Mai 2012 |
Letzte Änderung durch: | Art. 8 VO vom 20. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 199 vom 28. Juli 2023) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. September 2023 (Art. 13 VO vom 20. Juli 2023) |
GESTA: | J047 |
Weblink: | Text der Verordnung |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Gemeinsam mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelte die StVZO bis 1998 weite Bereiche des Straßenverkehrsrechts.
Die StVZO wird derzeit abgebaut und in andere Verordnungen überführt. Der erste Schritt wurde mit der Überarbeitung des Teils A mit den §§ 1–15 (Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) durchgeführt. Dieser Teil wurde durch die Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 1. Januar 1999 aufgehoben und ersetzt.
Der zweite Schritt betraf den Bereich der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr mit den §§ 24–28, Teil IIa und den Anlagen I–VII, die zum 1. März 2007 aus der StVZO gestrichen und mit entsprechenden Änderungen in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überführt wurden. 2011 wurden einige Vorschriften der StVZO in die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung überführt. Vorgesehen ist – wann, ist noch offen – eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV). Mit deren Einführung soll die StVZO endgültig abgeschafft werden.