Staatenausschuss

Der Staatenausschuss war ein Gremium im Deutschen Reich im Jahr 1919. Es diente als Vertretung der Gliedstaaten in der Übergangszeit nach der Novemberrevolution von 1918/19. Das eigentliche Organ dazu war der Bundesrat gewesen. Seit dem Untergang der Monarchie war der Bundesrat auf Geheiß des Rates der Volksbeauftragten allerdings im Wesentlichen inaktiv. Das Forum der Landesregierungen war seitdem eine Länderkommission (26. bis 30. Januar 1919) sowie eine Staatenkonferenz (1. Februar, 5.–8. Februar).

Die Weimarer Nationalversammlung richtete am 10. Februar 1919 eine provisorische Verfassungsordnung ein: das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt. Darin erscheint der Staatenausschuss in den Paragraphen 2–4 sowie 6. Der Staatenausschuss war genauso wie die Nationalversammlung an der Gesetzgebung beteiligt.

Die provisorische Verfassungsordnung schloss den Staatenausschuss vom Beschluss über die neue Reichsverfassung aus. Dennoch hatte er großen Einfluss auf die föderalistischen Elemente darin. Nach dem 11. August 1919 gab es, auf Grundlage der neuen Weimarer Verfassung, den Reichsrat.

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