Staatliches Vertragsgericht

Das Staatliche Vertragsgericht (kurz: StVG) war ein staatliches Organ des Ministerrats der DDR, das – ähnlich wie ein Gericht – über Konflikte zwischen sozialistischen Wirtschaftseinheiten entschied. Es gliederte sich in das Zentrale Vertragsgericht (ZVG; bis 1959: Regierungsvertragsgericht; bis 1970: Zentrales Staatliches Vertragsgericht) und die 14 Bezirksvertragsgerichte (BVG) bzw. das Vertragsgericht der Hauptstadt Berlin. Formell war es kein Teil der Justiz, sondern der Wirtschaftsverwaltung, hatte aber sowohl justizielle als auch wirtschaftslenkende Funktion. Vorbild war die sowjetische Staatsarbitrage (russisch государственный арбитраж).

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