Staatsbank der DDR
Die Staatsbank der DDR war die Zentralbank der Deutschen Demokratischen Republik. Sie ging am 1. Januar 1968 durch Umbenennung aus der Deutschen Notenbank hervor und übernahm zum Großteil die gleichen Aufgaben. Die Staatsbank Berlin wurde per Gesetz der DDR-Volkskammer vom 29. Juni 1990 und Gültigkeit ab 1. Juli 1990 zum Rechtsnachfolger der Staatsbank der DDR. Sie trat ab dem 30. Juni 1990 in die bestehenden Verträge der Staatsbank der DDR gegenüber Dritten ein. Nach der Deutschen Wiedervereinigung wurde die Bank von der Treuhandanstalt abgewickelt und Teile von anderen Banken übernommen (siehe auch Deutsche Kreditbank).
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