Staatsgericht (Tschechoslowakei)
Státní soud, deutsch Staatsgericht, ist eine Besonderheit der tschechoslowakischen Gerichtsbarkeit. In der Geschichte der Tschechoslowakei gab es zwei Institutionen, welche die Bezeichnung státní soud trugen. Der erste wurde 1923 (mit dem Gesetz 50/1923) noch in der Zwischenkriegszeit eingerichtet, der zweite (mit dem Gesetz 232/1948) nach der kommunistischen Machtübernahme im Oktober 1948. Beide hatten die Aufgabe, die Republik gegen besonders gefährliche Handlungen zu verteidigen, entsprechend dem Gesetz zur Verteidigung der Republik (1923) beziehungsweise dem Gesetz zur Verteidigung der volksdemokratischen Republik (1948). Das Staatsgericht von 1948 war ausschlaggebend an den politischen Schauprozessen 1948–1954 beteiligt und dadurch auch eines der wichtigsten Repressionsinstrumente der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei (abgekürzt KPTsch bzw. KSČ) bei der Einführung und Festigung der kommunistischen Alleinherrschaft nach 1948 gewesen; allerdings wurden nicht alle politischen Schauprozesse jener Zeit vor dem Staatsgericht verhandelt.