Staatsgrundgesetze des Russischen Kaiserreiches
Die Staatsgrundgesetze des Russischen Kaiserreiches (russisch Основные государственные законы Российской империи) bildeten die erste und zugleich einzige Verfassung des Russischen Kaiserreiches. Sie trat am 23. Apriljul. / 6. Mai 1906greg. in Kraft, unmittelbar vor der Eröffnung der ersten Staatsduma.
Matthias Stadelmann schrieb dazu: „Für die Duma war […] der Erlass einer Verfassung vor ihrem Zusammentritt ein Affront und gleichzeitig ein Vorgeschmack auf die künftige, vollkommen ablehnende Haltung, die der Kaiser ihr gegenüber an den Tag legen sollte.“ Kurz darauf, im Juli 1906, löste Zar Nikolaus II. das Parlament auf.
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