Staatsräson

Der Begriff der Staatsräson (IPA: [ˈʃtaːt͡sʁɛˌzɔ̃ː], anhören; auch: Staatsraison) bedeutet das Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln. Nach Wolfgang Kersting stellt die Staatsräson eine „Rangordnungsregel für Interessens- und Rechtskollisionen“ dar. Damit ist zumeist die klassische Dreiheit nach Machiavelli „voluntas, necessitas und utilitas“ („Wille, Notwendigkeit, Nützlichkeit“) als Legitimationsgrößen staatlicher Handlungen gemeint.

In diesem Sinn ist die Staatsräson ein vernunftgeleitetes Interessenskalkül einer Regierung, unabhängig von der Regierungsform, und einzig der Aufrechterhaltung des funktionierenden Staatsgebildes verpflichtet. Eine neuere Interpretation ist die Staatsräson als die Forderung, dass der Staat sich gegen Verbrechen erfolgreich durchsetzen muss, um u. a. Erpressung und Nachahmung zu verhindern.

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