Stab des Stellvertreters des Führers
Der Stab des Stellvertreters des Führers (Stab des StdF), oft als Stab Heß bezeichnet, 1941 in Partei-Kanzlei umbenannt, war als zentrales Führungsorgan der NSDAP an allen wesentlichen innenpolitischen Entscheidungen im Partei- und im Staatsapparat beteiligt. Die Dienststelle mit Sitz in München unterstand Rudolf Heß, bis sie nach dessen Flug nach Großbritannien am 12. Mai 1941 Adolf Hitler persönlich unterstellt und mit neuer Bezeichnung als Partei-Kanzlei vom Reichsminister und langjährigem Stabsleiter Martin Bormann weitergeführt wurde.
Außerdem gab es eine 1934 als „Privatkanzlei Adolf Hitlers“ geschaffene Kanzlei des Führers der NSDAP, welche von Philipp Bouhler geleitet wurde und in der auch Martin Bormanns Bruder, Albert Bormann, tätig war. Sie beschränkte sich bei Parteiangelegenheiten auf Gnadengesuche und Petitionen. Die Kanzlei des Führers der NSDAP steuerte später auch die sogenannte „Aktion T4“.
Als Schnittstelle zwischen Hitler und den Reichsverwaltungsbehörden war die von Hans Heinrich Lammers geleitete Reichskanzlei für die Organisierung der Regierungsgeschäfte zuständig. Ihr gegenüber vertrat die Dienststelle von Heß und Martin Bormann die Interessen der NSDAP.