Stabilisator (Lebensmittelzusatzstoff)

Stabilisator ist nach der Anhang VII Teil C der Lebensmittel-Informationsverordnung, zuvor in Anlage 2 der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln geregelt, eine Klasse von Zutaten, die – als solche bezeichnet – Lebensmitteln zugesetzt werden können. Stabilisatoren sind kennzeichnungspflichtig und müssen, wie alle anderen Lebensmittelzusatzstoffe, getestet worden sein, ehe sie auf Grund der Ergebnisse zugelassen werden können.

Stabilisatoren sind keine einheitliche Stoffklasse im Sinne von chemischen Verbindungen, sondern können sehr verschiedene chemische Substanzen (oder Mischungen chemischer Substanzen) sein. Die gemeinsame Eigenschaft von Stabilisatoren ist, dass sie bei Zusatz zu einem metastabilen System dessen Beschaffenheit, Handhabbarkeit, Aroma oder andere Parameter in definierter Weise erhalten – stabilisieren. Ein Stabilisator kann eine oder zusätzlich mehrere Funktionen haben.

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