Stadtbezirksrat

Als Stadtbezirksrat wurden in größeren Städten der DDR, etwa in Ost-Berlin, Magdeburg, Leipzig, Dresden, Amtsträger bezeichnet, die eine leitende Zuständigkeit für bestimmte Verwaltungsteile hatten (zum Beispiel Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft), ähnlich einem Dezernenten oder Referenten. Diese Bezeichnung ist noch in Lebensläufen damals leitender Personen zu finden sowie in Abhandlungen über die damalige Zeit. Daneben existiert die Bezeichnung nach wie vor in Niedersachsen und bezeichnet hier das gesamte Ratsgremium eines Stadtbezirks.

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