Stadtbuch

Im Stadtbuch (historisch auch Stattbuch) wurden wichtige rechtlich verbindliche Anordnungen einer Stadtverwaltung aufgezeichnet. Sie kamen mit der wachsenden Selbständigkeit der mittelalterlichen Stadt (im 12. Jahrhundert) gegenüber dem Landesherrn auf.

Den Begriff prägte K. G. Homeyer (1861) in Anlehnung an die zeitgenössische Bezeichnung als liber civitatis, Statpuech etc. Er wurde aufgegriffen und kanonisiert durch die Arbeiten von Konrad Beyerle (1910) und Paul Rehme (1913/27).

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