Startrecht
Das Startrecht ist ein Begriff aus dem Sport. Er bezeichnet für Sportler oder Mannschaften das allgemeine Recht zur Teilnahme an Wettkämpfen im Rahmen der Regelwerke einer Sportart beziehungsweise der entsprechend zuständigen Sportverbände. Oft ist das Startrecht an die Mitgliedschaft in einem Verein, der dem entsprechenden Sportverband untergeordnet ist, gebunden. Darüber hinaus können weitere Regeln gelten oder sogar zusätzliche Registrierungen wie beispielsweise im Schwimmsport nötig sein.
Außerdem gibt es in vielen Sportarten auch die Möglichkeit, dass sich mehrere Vereine in einer Startgemeinschaft oder Renngemeinschaften zusammenschließen. In diesen Fällen kann ein Sportler oft sein Startrecht für diesen Zusammenschluss ausüben.
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