Statut von Wiślica
Das Statut von Wiślica ([polnisch statut wiślicki) gilt als erste Verfassung Kleinpolens und wurde von Kasimir dem Großen (Kazimierz III Wielki, 1310–1370) aus der Dynastie der kujawischen Piasten anlässlich seiner Thronbesteigung am 9. Oktober 1334 in Krakau erlassen. Gründe für den Erlass des Statuts waren die Schaffung eines allgemein verbindlichen Rechtsrahmens, die Stärkung der Rechte des Bauernstands und der Juden, die vor allem mit ihren Kreditgeschäften und den von ihnen geleiteten Münzstätten für die Entwicklung des Handels von großer Bedeutung waren. Das Statut hatte auch den Zweck, die staatliche Einheit herbeizuführen. Kasimir schuf unter anderem das höchste Gericht mit Sitz im Wawel-Schloss in Krakau und stattete die Beamten der Region Krakau mit nationalen Befugnissen aus. Ebenso sollte das Statut die Macht des Monarchen stärken. Ihre Geltung wurde von Kasimir durch das Statut von Piotrków (1346–1347), benannt nach der Stadt Piotrków Trybunalski, auf weitere polnische Territorien erweitert. Beide Statuten sind auch unter der Bezeichnung Statuten von Kasimir dem Großen bekannt. Das Statut machte Polen für Jahrhunderte zum Zufluchtsort für Juden vor europaweiten Verfolgungen, auch wenn es immer wieder auch zu Pogromen in Polen kam.
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