Steirische Weinkönigin

Die Steirische Weinkönigin repräsentiert den steirischen Weinbau und den Landesweinbauverband Steiermark bei Veranstaltungen, die der steirischen Weinwerbung dienen.

Für die Wahl ist eine Prüfung in der Weinbaufachschule Silberberg zu absolvieren. Das Prüfungskomitee setzt sich aus acht Prüfern und einem Vorsitzenden zusammen, wobei sich unter den Prüfern Lehrkräfte der Weinbaufachschule, der Weinbaudirektor, der Obmann des Weinbauverbandes und die amtierende Weinkönigin befinden.

Der Zeitraum ihrer Regentschaft beträgt in der Regel zwei Jahre, eine Wiederwahl der Königin ist nicht möglich. Es kann sich jedoch eine gewählte Gebietsprinzessin nach Ablauf ihrer Regentschaft der Königinwahl stellen, sowie eine zweite Periode als Prinzessin amtieren, sofern von dem Gebiet keine geeignete Kandidatin gestellt wird.

Voraussetzungen für die Kandidatur: Die Eltern müssen einen Weinbaubetrieb besitzen, wobei die Größe keine Rolle spielt. Die Bewerberin muss 18 bis 25 Jahre alt, ledig und kinderlos sein.

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