Sternenkind
Als Sternenkind, seltener als Schmetterlingskind oder Engelskind, werden verstorbene Kinder bezeichnet, insbesondere wenn sie vor, während oder bald nach der Geburt gestorben sind.
Im engeren und ursprünglichen Sinn bezeichnet der Begriff Kinder, die aufgrund von zusätzlichen Anforderungen der Personenstandsgesetzgebung (in Deutschland mindestens 500 Gramm Körpergewicht oder bei weniger als 500 Gramm mindestens die 24. Schwangerschaftswoche erreicht) keinen Eintrag als Person im Geburtsregister/Sterberegister bekamen. Der Begriff wurde mit der Zeit für immer mehr früh verstorbene Kinder verwendet.
Der poetischen Wortschöpfung liegt die Idee zugrunde, Kinder zu benennen, die „den Himmel“ (poetisch: die Sterne) „erreicht haben, noch bevor sie das Licht der Welt erblicken durften“.
Nicht zu verwechseln ist die Bezeichnung ‚Sternenkind‘ mit Sternengucker. Letzteres bezeichnet ein Kind, das lebend, jedoch kopfseitig umgekehrt geboren wird und damit nach oben schauend zur Welt kommt.