Steuerdistrikt

Ein Steuerdistrikt war eine Verwaltungseinheit in Bayern, die hierarchisch unterhalb der Landgerichte eingeordnet war. Die Steuerdistrikte wurden im Zuge der Verwaltungsreform im Königreich Bayern durch eine Verordnung vom 13. Mai 1808 geschaffen. Die Aufgabe der Steuerdistrikte war unter anderem, die Vermessung des ganzen Staatsgebietes zu unterstützen, Flurnummern zu verteilen und den Wert der Grundstücke zu ermitteln, was Voraussetzung für eine einheitliche Besteuerung war.

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