Steuergeheimnis

Das Steuergeheimnis ist ein in § 30 Abgabenordnung geregeltes Grundprinzip des deutschen Steuerrechts. Es ist ein Ausfluss des allgemeinen Amtsverschwiegenheitsgrundsatzes (siehe Amtsgeheimnis) und lässt sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurückführen.

Es gebietet den Finanzbehörden, Erkenntnisse, die sie im Besteuerungsverfahren gewinnen, nicht an Dritte weiterzugeben bzw. in der Steuerverwaltungssphäre gespeicherte Daten nur befugt abzurufen bzw. zu verwerten. Es verpflichtet die Amtsträger zur besonderen Verschwiegenheit über im Besteuerungsverfahren bekanntgewordene Sachverhalte. Es gibt Ausnahmetatbestände (siehe unten). Die Finanzbehörde ist bei der Aufklärung eines erheblichen Sachverhalts in vielen Fällen auf die Mitwirkung des Steuerpflichtigen angewiesen.

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