Steuerhinterziehung (Deutschland)
Die Hinterziehung von Steuern ist in Deutschland eine Steuerstraftat und eine rechtswidrige Form der Steuerabwehr, die nach § 370 der Abgabenordnung (AO) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird. In besonders schweren Fällen besteht die Ahndung in Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Auch der Versuch ist strafbar.
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