Stiftung Akkreditierungsrat
Die Stiftung Akkreditierungsrat (vormals: Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland) ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Bonn. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren. Die Stiftung beschließt Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung und führt die Zulassung von Akkreditierungsagenturen durch.
Die Stiftung hat als Beschlussorgan den Akkreditierungsrat, dessen Beschlüsse vom Vorstand vollzogen werden. Der Stiftungsrat überwacht die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Stiftungsgeschäfte.
Durch die Stiftung tragen die Länder dafür Sorge, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden (Art. 5 Abs. 2 des Studienakkreditierungsstaatsvertrag). Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag trat am 8. Januar 2018 in Kraft.