Stillhalteabkommen
Stillhalteabkommen (standstill agreement) bedeutet im Bankwesen eine Vereinbarung zwischen Gläubigern und Schuldner, wonach Gläubiger sich einverstanden erklären vorübergehend auf Schuldentilgung zu verzichten. Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur für diese Auslegung des Begriffs.
In anderen Rechtsbereichen, etwa dem gewerblichen Rechtsschutz, bedeutet ein Stillhalteabkommen (auch Stillhaltevereinbarung) eine Übereinkunft zwischen Parteien, die entgegengesetzte Interessen vertreten, für einen bestimmten Zeitraum auf Auseinandersetzungen zu verzichten.
Wird von dem Stillhalteabkommen gesprochen, ist zumeist das Deutsche Stillhalteabkommen, getroffen im August 1931 in Basel, gemeint.
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