Stoffbesitzer

Stoffbesitzer ist ein steuerrechtlicher Begriff und bezeichnet eine natürliche Person ohne eigenes Brenngerät, die in einer Abfindungsbrennerei selbstgewonnene Obststoffe zu Alkoholerzeugnissen verarbeiten lässt. Grundlage ist der § 11 des Alkoholsteuergesetzes. Stoffbesitzer gibt es in dieser Form nur in Deutschland.

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