Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde (kurz StrVB) ist in Deutschland die nach § 44 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch Landesrecht bestimmte und zur Ausführung und Überwachung der Straßenverkehrs-Ordnung zuständige Verwaltungsbehörde. Ihr obliegt mit der Verkehrsregelungspflicht die Pflicht, Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen so anzubringen, dass der Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gefahrlos, sicher und zügig fließt.
Die Straßenverkehrsbehörde hat beim Vollzug des Straßenverkehrsrechts eine ordnungsrechtliche Funktion und ist als Ordnungsbehörde ein Teil der öffentlichen Verwaltung.
Oberste Straßenverkehrsbehörden sind die durch die landeseigene Geschäftsverteilungen bestimmten Ministerien (z. B. Verkehrs- oder Innenministerien bzw. Senatsverwaltungen). Obere (alternativ: Höhere) Straßenverkehrsbehörden sind die Regierungspräsidien, Bezirksregierungen und Landesämter, wobei diese Aufgabe bei den Stadtstaaten auch von den Polizeipräsidien ausgeübt werden kann. Aufgaben können landesgesetzlich unteren Straßenverkehrsbehörden, z. B. Landräten und Bürgermeistern, zugewiesen werden. Demnach kann eine Straßenverkehrsbehörde nach Verwaltungsebene Teil einer Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- oder Landesverwaltung sein.