Strafvereitelung

Strafvereitelung ist nach deutschem Strafrecht die absichtliche oder wissentliche Vereitelung der Bestrafung des Täters oder eines Teilnehmers einer Straftat. Geschütztes Rechtsgut ist demgemäß nach herrschender Ansicht die Strafrechtspflege in ihrer Aufgabe, Strafen zu verhängen und zu vollstrecken. Die Strafvereitelung ist in § 258 StGB geregelt. Dabei werden sowohl die Vereitelung der Strafverfolgung (Verfolgungsvereitelung, § 258 Abs. 1 StGB) als auch die Vereitelung der Strafvollstreckung (Vollstreckungsvereitelung, § 258 Abs. 2 StGB) erfasst. In der Umgangssprache wird Strafvereitelung oft mit Vertuschung gleichgesetzt.

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