Stromhandel

Unter dem Begriff Stromhandel versteht man die Tätigkeit eines Unternehmens, elektrische Energie am Großhandelsmarkt zu kaufen und zu verkaufen. Vom Stromhandel zu unterscheiden ist die Vertriebstätigkeit am Endkundenmarkt, an dem Produkte für Endverbraucher, meist als Vollversorgungsvertrag zusammen mit Netznutzung und Fahrplanmanagement, abgesetzt werden.

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