Studierfähigkeit und Studierbarkeit

„‚Studierfähigkeit‘ ergibt sich aus dem Zusammenspiel derjenigen Kompetenzen, die ein gelingendes Studium ermöglichen, d. h. individuelle Studienziele im Rahmen studienspezifischer Anforderungen zu verfolgen. Die Entwicklung dieser Kompetenzen vollzieht sich in der Interaktion individueller Voraussetzungen und zur Verfügung stehender Ressourcen mit den für die jeweilige Studienphase und Studienrichtung spezifischen Anforderungen.“

Eine Hochschulzugangsberechtigung erlangen Schulabgänger durch die Bescheinigung der Hochschulreife. Bevor ihnen diese zuerkannt werden kann, müssen sie in der Regel die Sekundarstufe II besucht haben, zumeist auf einem Gymnasium, und dort die Reifeprüfung abgelegt haben, die in Deutschland Abitur genannt wird.

Durch die Erteilung der Hochschulzugangsberechtigung wird unterstellt, dass der Schulabgänger studierfähig sei. Diese Unterstellung stößt bei Hochschulen auf Kritik. Tatsächlich besäßen demnach viele Studienanfänger am Beginn ihres Studiums nicht das Wissen, die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Dispositionen, die sie für den erfolgreichen Abschluss ihres Studiums besitzen müssten.

Im Jahr 2017 befasste sich das Zentrum für Wissenschaftsmanagement mit der Frage, warum mehr als die Hälfte der Studierenden in Deutschland ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit bewältigt. Es erkannte drei Gruppen von Gründen:

  • „[H]ochschulinterne Faktoren (Studienbedingungen)“, d. h. die Organisation von Lehrveranstaltungen, Prüfungen oder Informationsangeboten (= die Studierbarkeit des gewählten Studienfachs);
  • „individuelle Merkmale und Eingangsvoraussetzungen“, darunter auch motivations- bzw. einstellungsbezogene Merkmale von Studierenden (= die Studierfähigkeit im unten angeführten Sinn der Lehrerfortbildung Baden-Württemberg) und
  • „persönliche Lebensbedingungen und Kontextfaktoren“, d. h. das „außeruniversitäre Lebensumfeld der Studierenden“.

Zu berücksichtigen ist bei dieser Analyse, dass trotz der Erwartung eines zügigen Studiums im Kontext des Bologna-Prozesses nicht jede Überschreitung der Regelstudienszeit als problematisch bewertet werden darf, dass vor allem ein relativ langes Studium kein (hinreichender) Beweis für Kompetenzdefizite des betreffenden Studierenden ist.

Im Gegenzug dazu, dass Hochschulen (angeblich) nicht studierfähige Bewerber vom Studierbetrieb ausschließen dürfen, ist es ihnen erlaubt, Studienplätze an qualifizierte Bewerber ohne Abitur zu vergeben. Diese Qualifikation haben die meisten von ihnen durch mehrjährige Berufstätigkeit in dem Fachbereich erworben, in dem sie ein Studium beginnen wollen. Auf dieses Verfahren einigte sich die Hochschulrektorenkonferenz im November 2008 in der Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte.

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