Synthetisches Urteil a priori
Der Ausdruck „synthetisches Urteil a priori“ entstammt der Philosophie Immanuel Kants. Kant bezeichnet damit Urteile, die nicht auf der Basis von Erfahrung gefällt werden, also a priori sind, und deren Wahrheit (anders als bei analytischen Urteilen) nicht auf der Zerlegung von Begriffen beruht. Reine synthetische Urteile a priori sind nach Kant das Ziel einer wissenschaftlichen Metaphysik. Insofern diese Metaphysik auch die Strukturen der Alltagserkenntnis beschreibt, enthält diese ebenfalls synthetische Urteile a priori. Die Frage, wie wir zu solchen Urteilen kommen und unter welchen Bedingungen sie wahr sind, nimmt einen zentralen Platz in Kants Erkenntnistheorie ein.
Dieser Artikel folgt den Unterscheidungen, wie sie im Text der Einleitung in der zweiten Auflage (B) der Kritik der reinen Vernunft vorgestellt werden.