Systemtheorie des Rechts

Die Systemtheorie des Rechts ist eine soziologische Theorie des Rechtssystems. Sie ist eine unter dem Einfluss der soziologischen Systemtheorie entstandene jüngere Entwicklung in der Rechtstheorie, die das Verhältnis von Recht und Gesellschaft im Sinne einer gesellschaftstheoretischen Reflexion des Rechts untersucht.

Im Zusammenhang mit der Globalisierung befasst sich die Systemtheorie des Rechts außerdem mit den verschiedenen staatlichen und nicht-staatlichen Rechtsordnungen in der Weltgesellschaft. Diese werden als Teile eines globalen Rechtssystems verstanden, in dem jede Teil-Rechtsordnung eine Regulierungsaufgabe erfüllt, die keine andere allein übernehmen kann und die in Wechselwirkung zueinander stehen.

Die Systemtheorie greift sowohl konzeptionell als auch begrifflich auf kybernetische Modelle zurück sowie auf Modelle zur Beschreibung biologischer Systeme, die vor allem zur abstrakten Beschreibung von „Leben“, vom Fließgleichgewicht beim Stoffwechsel oder in ökologischen Modellen Verwendung gefunden haben.

Die Hauptströmung charakterisieren die Konzepte von Niklas Luhmann und Gunther Teubner; es finden sich aber auch andere systemtheoretische Einflüsse. Weitere wichtige Beiträge kommen von Gralf-Peter Calliess, Andreas Fischer-Lescano, Werner Krawietz, Dan Wielsch und Thomas Vesting.

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