Tätertypologie

Eine Tätertypologie oder Tätertypenlehre erlaubt die Zuordnung vergangener, gegenwärtiger und zukünftiger Straftäter zu Gruppen. Es handelt sich also um Klassifikationen oder Systematisierungsversuche, die der Zuordnung von Individuen zu Gruppen oder Klassen von Straftätern dienen, wobei zur Veranschaulichung ein charakteristischer Vertreter der Gruppe als deren „typischer Vertreter“ hervorgehoben wird.

Typologien von Straftätern beziehen sich auf unterschiedliche Merkmale wie zum Beispiel die begangenen Straftaten, die zugrunde liegende Motivation, die Art der Tatausführung (Modus Operandi) und den Grad der von den Tätern ausgehenden Gefährlichkeit.

Das erste Ziel einer Tätertypologie (wie auch jeder anderen Systematik) besteht in der Verschaffung eines geordneten Überblicks. Weiterhin geht es um eine erhöhte Präzision und die Vermeidung von Wiederholungen im Informationsmanagement. Dafür ist es gut, wenn die Kategorien einer Tätertypologie sich gegenseitig ausschließen (Trennschärfe, keine Zuordnung zu zwei oder mehr der Kategorien) und wenn sie möglichst erschöpfend sind (keine Residualkategorie für „Sonstige“). Außerdem gilt für die Erstellung von Tätertypologien das Prinzip der Sparsamkeit (parsimony, es sollen keine überflüssigen Kategorien gebildet werden).

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.