Türblatt
Mit Türblatt oder Türflügel wird der bewegliche Teil einer Tür bezeichnet. Zu einer Türe gehört außer dem Türblatt in der Regel eine Türzarge (Türrahmen). Bei Schwenktüren sind Türblatt und Türzarge durch die Türbänder beweglich verbunden. Deren Position am Rahmen ist abhängig von der Öffnungsrichtung und Konstruktion der Tür. Schiebetüren sind durch eine Aufhängung mit Rollen in einer Laufschiene mit dem Rahmen verbunden. Historische Türen wurden durch Holzverbindungen (Zapfen und Loch) beweglich mit ihrem Rahmen bzw. der Hauskonstruktion verbunden. Zum Verriegeln der Türe wird ein Riegel oder ein Tür-Schloss mit Türklinke verwendet.
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