Türkische Verfassung von 1921

Die Türkische Verfassung von 1921 (türkisch 1921 Anayasası) wurde von der noch jungen Großen Nationalversammlung als Gesetz Nr. 85 verabschiedet. Der Grundsatz der Volkssouveränität wurde in Art. 1 geregelt, wobei Sultanat wie auch Kalifat zunächst unberührt blieben. Auf das Prinzip der Gewaltenteilung verzichtete die Nationalversammlung zu Gunsten einer von ihr verkörperten Gewalteneinheit (kuvvetler birliği).

Basisdaten
Titel:تشکیلات اساسیه قانونی
Teşkilât-ı Esâsiye Kanunu
Abkürzung: TEK
Nummer:85
Art:Verfassung
Geltungsbereich:Osmanisches Reich
Republik Türkei
Verabschiedungsdatum:20. Januar 1921
Amtsblatt:Nr. 1 vom 7. Februar 1921, S. 1 ff.
(PDF-Datei; 230 KB)
Letzte Änderung durch: G. Nr. 364 vom 29. Oktober 1923
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
29. Oktober 1923
Außerkrafttreten: 24. Mai 1924
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Die provisorische „Kurz-“ oder „Rahmenverfassung“ (çerçeve anayasa) setzte die seit 1908 faktisch wieder geltende Osmanische Verfassung nicht außer Kraft, sodass in diesem Zusammenhang von einer „Doppelverfassungsperiode“ (iki anayasalı dönem) gesprochen wird. Allerdings galt, dass die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 85 entsprechend dem Grundsatz „lex posterior derogat legi priori“ diejenigen der Osmanischen Verfassung brachen, falls beide Verfassungen unterschiedliche Auffassungen vertraten. Mit Art. 104 der Verfassung vom 20. April 1924 wurden sowohl das Gesetz Nr. 85 als auch die Osmanische Verfassung außer Kraft gesetzt.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.