Türschließer

Ein Türschließer bewirkt das selbsttätige Schließen einer Tür. Einfache Bauformen beruhen allein auf der Schwerkraft oder auf Federkraft. Moderne Türschließer übernehmen zugleich auch die Funktion eines Türdämpfers.

Zum Schutz von Flucht- und Rettungswegen vor eindringendem Rauch werden oft dicht- und selbstschließende Türen und für diesen Einsatzzweck zugelassene Türschließer gefordert. Falls die Tür im Regelfall offenstehen soll, muss ein Brandmeldesystem dafür sorgen, dass sie im Brandfall selbsttätig schließt.

Federbetriebene Türschließer werden in der Regel extern auf dem Türblatt oder der Türzarge montiert, können aber auch unsichtbar in Aussparungen integriert werden.

Schwere Türflügel sowie Türen in Einrichtungen für Kinder, alte und kranke Menschen werden vermehrt mit Systemen versehen, welche die Türe motorgetrieben schließen und öffnen. Diese sind nicht mit den weit verbreiteten Vorrichtungen zu verwechseln, die ein verschlossenes Türblatt lediglich freigeben und ebenfalls als Türöffner bezeichnet werden.

Mit automatischen Schließanlagen und -systemen können Türen und Tore auch mit Fern- bzw. Zentralsteuerung automatisiert geöffnet und geschlossen werden. Die Begriffe sind missverständlich, da mit Schließanlagen auch gleichschließende Türschlösser bezeichnet werden, die das Öffnen von mehreren Türen mit dem gleichen Schlüssel ermöglichen.

Meist ist erwünscht, dass der Türschließer nicht nur das Türblatt an die Zarge heranführt, sondern auch genügend Kraft entwickelt, um die Falle ins Schließblech des Türschlosses einklinken zu lassen. Besonders Türschließer an Außentüren sowie Innentüren, die regelmäßig Windzug ausgesetzt sind, müssen hierfür ein beträchtliches Drehmoment aufbringen. Da aufgrund von Wind und Federkraft schnell schließende Türblätter eine Verletzungsgefahr darstellen, werden diese Türschließer in der Regel mit einem Mechanismus zur Dämpfung der Bewegung ausgestattet.

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