Take-or-Pay-Vertrag

Take-or-pay (Abkürzung: ToP-Klausel; deutsch „kaufen oder bezahlen“, „Mindestabnahmeklausel“) ist im Vertragsrecht der Anglizismus für eine internationale Vertragsklausel in Lieferverträgen, bei denen der Käufer gegenüber dem Verkäufer eine unbedingte Abnahmeverpflichtung für bestimmte Güter oder Dienstleistungen übernimmt und auch dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn er die Lieferung ganz oder teilweise nicht abnimmt.

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