Talāq
Talāq (arabisch طلاق, DMG ṭalāq ‚Verstoßung‘) ist im islamischen Recht die einseitige Beendigung der Ehe durch den Mann. Sie stellt neben dem Chulʿ, dem Selbstloskauf der Frau aus der Ehe, eine der beiden Formen der Scheidung im islamischen Recht dar und ist die häufigste Methode, mit der Ehen in der islamischen Welt aufgelöst werden. Die koranischen Regeln für den Talāq werden in Sure 2:228–237 sowie am Anfang von Sure 65, die nach dem Talāq benannt ist, behandelt. Diese Regeln wurden im islamischen Recht unter Zugrundelegung von Hadithen weiter spezifiziert und ausgebaut. Die Talāq-Scheidung bedarf nach einhelliger Meinung keiner Begründung. Eine gerichtliche oder behördliche Beteiligung ist nach klassischem islamischen Recht nicht erforderlich. Die Tatsache, dass nach der islamischen Rechtsordnung nur der Ehemann ein solch weitreichendes Recht genießt, wird von klassischen und modernen islamischen Gelehrten mit seiner angeblich im Vergleich zu Frauen größeren Abgeklärtheit und geringeren Abhängigkeit von Emotionen begründet. Zudem wird darauf verwiesen, dass er im Falle des Talāq selbst schwere finanzielle Nachteile erleidet, weil er dann seiner Ehefrau den gestundeten Teil der Brautgabe ausbezahlen muss. Durch staatliche Verordnungen wurde die formlose Talāq-Scheidung in einigen islamischen Ländern im 20. Jahrhundert eingeschränkt bzw. abgeschafft. In einigen Ländern wie der Türkei, Tunesien und Algerien wurde die Talāq-Scheidung sogar vollständig abgeschafft und durch ein egalitäres Scheidungsrecht ersetzt.