Taqīya
Taqiya bzw. Taqīya (arabisch تقية, DMG Taqīya oder Taqiyya ‚Furcht, Vorsicht‘) ist ein bei verschiedenen schiitischen Gruppen geltendes Prinzip, wonach es bei Zwang oder Gefahr für Leib und Besitz erlaubt ist, rituelle Pflichten zu missachten und den eigenen Glauben zu verheimlichen.
Im sunnitischen Islam ist das Konzept zwar ebenfalls bekannt, doch hat es nicht in der Allgemeinheit Anwendung gefunden und wurde oft auch abgelehnt. Verheimlichung des eigenen Glaubens in Gefahrensituation gilt jedoch meist als zulässig. Der große Unterschied ist nach Ignaz Goldziher, dass Taqīya im schiitischen Islam eine „unerlässliche Pflicht“ darstelle, während es im Sunnitentum als Ruchsa, also „als Konzession für die Schwächeren“, gelte.
Das Prinzip der Taqīya wurde bei den Schiiten häufig mit dem Prinzip der Taqwā, „Gottesfurcht“, assoziiert. Taqīya gilt Schiiten auch als das „Gute“, mit dem man laut Koranvers 28:54 Böses abwehrt.