Taubstummheit

Taubstummheit, substantiviert aus dem Adjektiv taubstumm, bezeichnete vor allem im 18. und 19. Jahrhundert die Unfähigkeit von Personen, zu hören und sich lautsprachlich auszudrücken. Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gilt das Wort „taubstumm“ als veraltet und wird von Betroffenen als diskriminierend empfunden. Der Begriff ist geprägt von der historischen Diskriminierung Gehörloser und kann zum anderen als Ausdruck einer audistischen Weltsicht verstanden werden.

Klassifikation nach ICD-10
H91.3 Taubstummheit, anderenorts nicht klassifiziert
ICD-10 online (WHO-Version 2019)

Ein wertneutraler Begriff im deutschsprachigen Raum ist „gehörlos“, in Deutschland und Österreich zusätzlich „taub“.

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