Tauglichkeitsgrad

Der Tauglichkeitsgrad (auch Signierziffer) beschreibt das musterungsärztliche Begutachtungsergebnis der Bundeswehr. Gemäß § 8a Wehrpflichtgesetz werden drei Tauglichkeitsgrade unterschieden.

Folgende Tauglichkeitsgrade werden unterschieden:

  • wehrdienstfähig,
  • vorübergehend nicht wehrdienstfähig,
  • nicht wehrdienstfähig.

Die Festsetzung des Tauglichkeitsgrades ist Bestandteil des Musterungsbescheides und somit durch Einlegung eines Widerspruches gegen den Musterungsbescheid anfechtbar.

Gesundheitsstörungen sind grundsätzlich aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausprägung nicht kategorisierbar. In der folgenden Tabelle sind nur Beispiele zur groben Orientierung enthalten. Die Entscheidung über die genaue Zuordnung der jeweiligen Gesundheitsstörungen zu den einzelnen Tauglichkeits- und Verwendungsgraden (Signierziffer) bedarf einer eingehenden musterungsärztlichen Untersuchung unter Beachtung umfangreicher und differenzierter Tauglichkeitsrichtlinien.

Der Tauglichkeitsgrad beschreibt das stellungsärztliche Begutachtungsergebnis des Bundesheers. Es wird grundsätzlich unter 3 groben Tauglichkeitsgraden unterschieden, wobei es auch eine „genauere“ Unterscheidung gibt.

Folgende Tauglichkeitsgrade gibt es:

  • tauglich,
  • vorübergehend untauglich,
  • untauglich.

Genauere Tauglichkeitsgrade:

  • T2–T4 Tauglich mit Einschränkung
  • T5–T7 Tauglich mit wenig Einschränkung
  • T7–T9 Tauglich ohne Einschränkung

Die Tauglichkeit setzt sich aus verschiedenen Prüfungen zusammen, die im Laufe einer sogenannten Stellung durchlaufen werden müssen. Diese ist für jeden männlichen österreichischen Staatsbürger Pflicht (Wehrpflicht). Die Prüfungen beinhalten z. B. Blutabnahme, Krafttest, Psychologisches Gutachten, uvm. Um eine möglichst hohe Tauglichkeit zu erlangen muss man die gegebenen Anforderungen des ÖBH bestmöglich absolvieren, welche jedoch je nach Stellungskaserne leicht schwanken.

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