Tausend-Mark-Sperre
Die Tausend-Mark-Sperre war eine Wirtschaftssanktion, die am 27. Mai 1933 von der deutschen Reichsregierung gegen Österreich verhängt worden war und die am 1. Juli 1933 in Kraft trat. Deutsche Staatsbürger mussten fortan vor jeder Reise nach oder durch Österreich dem Deutschen Reich eine Gebühr von 1000 Reichsmark zahlen, ausgenommen im kleinen Grenzverkehr. Die Zahlung der Gebühr wurde im Pass vermerkt und war somit leicht kontrollierbar. Ebenso konnte wegen der in Europa damals verbreiteten Visumpflicht eine heimliche Einreise nach Österreich über Umwege bei der Rückkehr nach Deutschland sofort erkannt werden.
Ziel war die Schwächung der österreichischen Wirtschaft, die schon zu dieser Zeit stark vom Tourismus abhängig war. Die Sperre wurde nach dem Juliabkommen vom 11. Juli 1936 wieder aufgehoben. Die praktische Aufhebung erfolgte zum 31. August 1936.