Technicolor (Verfahren)

Technicolor ist die Markenbezeichnung des gleichnamigen, ursprünglich 1915 gegründeten US-amerikanischen Unternehmens Technicolor Corp. von Herbert Kalmus für die von ihm entwickelten Herstellungsverfahren für Farbfilme. Im Laufe der Geschichte entstanden verschiedene Aufnahme- und Wiedergabe-Verfahren:

Technicolor Process No. 1Additives Zwei-Farben-Verfahren mit Spezialprojektor
Technicolor Process No. 2Additives Aufnahme- und subtraktives Zwei-Farben-Wiedergabeverfahren mit geklebten Filmstreifen und normaler Projektion
Technicolor Process No. 3Subtraktives Zwei-Farben-Verfahren und Dye-Transfer-Kopiertechnik
Technicolor Process No. 4Subtraktives Drei-Farben-Verfahren mit Drei-Streifen-Strahlteiler-Kamera und Dye-Transfer-Kopiertechnik
Technicolor Process No. 5Subtraktives Drei-Farben-Verfahren, Mehrschichtfilme als Aufnahmematerial in normalen Kameras, Dye-Transfer-Kopiertechnik

Am bedeutendsten wurde Prozess No. 4, der den Namen Technicolor über die Nennung im Vor- oder Abspann berühmter Kinofilme um die Welt getragen hat. Ende der 1970er Jahre verloren diese Technicolor-Prozesse ihre Bedeutung in der Filmproduktion. Die Erfinderin wandelte sich zum Dienstleister der digitalen Filmtechnik und ging 2001 in dem französischen Elektronik-Konzern Thomson auf, der sich 2010 wiederum in Technicolor umbenannt hat.

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